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Gewinnfreibetrag mit dem Bundesschatz

Selbständige und Unternehmer können einen Teil ihres Gewinns steuerfrei stellen: mit dem Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG. Bis 33.000 € Gewinn steht er automatisch zu. Für den Gewinn darüber gibt es ihn nur, wenn der Betrieb im selben Jahr investiert, und dafür zählt auch ein Bundesschatz.

2026 ist vorerst das letzte Jahr für Wertpapiere. Laut Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (BGBl. I Nr. 62/2026) decken in Wirtschaftsjahren, die 2027 bis 2029 beginnen, nur noch Sachinvestitionen den Freibetrag. Maßgeblich ist der Beginn des Wirtschaftsjahres, nicht das Kalenderjahr. Damit ein Bundesschatz für 2026 zählt, muss das Geld laut bundesschatz.at spätestens am 31.12.2026 auf dem Konto der Republik eingegangen sein.

Eine Erinnerung an die Frist per E-Mail Anfang Dezember kannst du unter Meine Anlagen einschalten.

Rechner für den Gewinnfreibetrag 2026

Gewinn eingeben, und der Rechner zeigt, wie hoch der Freibetrag ist, welcher Teil eine Investition braucht und wie viel Einkommensteuer er ungefähr spart.

Gewinnfreibetrag bei 60.000,00 Euro Gewinn
Grundfreibetrag, ohne Investition 4.950,00 €
Investitionsbedingter Freibetrag, höchstens 3.510,00 €
Gewinnfreibetrag gesamt 8.460,00 €
Bundesschatz für den vollen Freibetrag 3.510,00 €
Steuerersparnis durch den Grundfreibetrag ~1.980,00 €
Steuerersparnis durch die Investition ~1.404,00 €
Zinsen vor KESt, grüner Bundesschatz 4 Jahre und 1 Tag zu 3,10 % 456,56 €
KESt 27,5 % − 125,55 €
Zinsen nach KESt 331,01 €

Wer 3.510,00 € in einen Bundesschatz investiert und ihn mindestens vier Jahre im Betrieb hält, kann den Freibetrag voll nutzen. Ein geringerer Betrag deckt ihn anteilig: Jeder investierte Euro bringt einen Euro Freibetrag, bei diesem Gewinn im Schnitt rund 40 Cent Steuerersparnis je Euro.

Die Steuerersparnis ist eine Näherung mit dem Einkommensteuertarif 2026. Sie geht davon aus, dass der Gewinn das einzige Einkommen ist, und lässt Sonderausgaben, Absetzbeträge und die Sozialversicherung außer Acht. Die tatsächliche Ersparnis hängt vom gesamten steuerpflichtigen Einkommen und der persönlichen Progression ab. Die Zinsen sind auf die Laufzeit von vier Jahren und einem Tag gerechnet, also 1.462 Zinstage, mit der Zinseszinsformel von bundesschatz.at und dem Zinssatz, den zinsupdate.at zuletzt dort abgerufen hat.

So funktioniert der Gewinnfreibetrag

Der Freibetrag mindert den steuerpflichtigen Gewinn. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % spart jeder Euro Freibetrag also 40 Cent Einkommensteuer. Bemessungsgrundlage ist der Gewinn des Betriebs ohne Veräußerungsgewinne, die Prozentsätze sinken mit steigendem Gewinn:

Staffel des Gewinnfreibetrags nach § 10 EStG
Gewinnanteil Satz Freibetrag höchstens
bis 33.000 € (Grundfreibetrag) 15 % 4.950 €
33.000 bis 178.000 € 13 % 18.850 €
178.000 bis 353.000 € 7 % 12.250 €
353.000 bis 583.000 € 4,5 % 10.350 €
über 583.000 € 0 % –
Summe 46.400 €

Der Grundfreibetrag wird bei der Veranlagung automatisch berücksichtigt. Der investitionsbedingte Freibetrag muss in der Steuererklärung beantragt werden und ist mit den Anschaffungskosten der begünstigten Wirtschaftsgüter begrenzt. Begünstigt sind neue, abnutzbare körperliche Anlagegüter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer und Wertpapiere nach § 14 Abs 7 Z 4 EStG. Pkw, gebrauchte und geringwertige Wirtschaftsgüter zählen nicht.

Werden die Wirtschaftsgüter mindestens vier Jahre lang gehalten, bleibt die Steuerersparnis endgültig. Scheiden sie vorher aus dem Betrieb aus, wird der Freibetrag grundsätzlich nachversteuert; die Ausnahmen stehen bei den häufigen Fragen.

Warum der Bundesschatz dafür geeignet ist

Bundesschätze sind Wertpapiere der Republik Österreich und erfüllen laut bundesschatz.at die Voraussetzungen des § 14 Abs 7 Z 4 EStG. Für Betriebe ohne größeren Bedarf an Maschinen oder Ausstattung, etwa in Dienstleistung und freien Berufen, sind solche Wertpapiere oft der einfachste Weg, den Freibetrag zu decken.

  • Der grüne Bundesschatz mit 4 Jahren läuft vier Jahre und einen Tag und endet damit einen Tag nach Ablauf der vierjährigen Behaltefrist. Sein Zinssatz liegt derzeit bei 3,10 % p.a.
  • Der Bundesschatz mit 10 Jahren erfüllt die Behaltefrist ebenfalls. Wer ihn nach vier Jahren auflöst, verliert einen Teil der Zinsen; was übrig bleibt, rechnet die Seite Vorzeitig auflösen durch.
  • Auch Laufzeiten bis zwölf Monate sind begünstigt. Laut den Einkommensteuerrichtlinien muss der Bundesschatz dann aber so lange wiederveranlagt werden, bis die vier Jahre erreicht sind. bundesschatz.at legt fällige Beträge automatisch neu an, sofern keine Auszahlung beantragt wird. Eine Auszahlung vor Ablauf der Frist führt grundsätzlich zur Nachversteuerung, und der Zinssatz jeder Folgeperiode steht erst bei der Wiederveranlagung fest.
  • Das Kapital ist bei jeder Laufzeit geschützt, auch bei einer vorzeitigen Auszahlung. Die Zinsen unterliegen der Kapitalertragsteuer von 27,5 %.

Alle aktuellen Zinssätze stehen auf der Startseite, die Erträge für einen beliebigen Betrag im Rechner.

Schritt für Schritt bis zum 31. Dezember

  1. Gewinn 2026 abschätzen, am besten gemeinsam mit der Steuerberatung. Der Rechner oben zeigt, wie viel Investition für den vollen Freibetrag nötig ist.
  2. Bundesschatz-Konto eröffnen oder ein bestehendes nutzen. bundesschatz.at erlaubt mehrere Konten; ein eigenes Konto für den Betrieb hält die betriebliche Veranlagung sauber getrennt.
  3. Laufzeit wählen und den Betrag überweisen. Mit vier oder zehn Jahren ist die Behaltefrist in einem Schritt erfüllt, kürzere Laufzeiten müssen bis dahin wiederveranlagt werden. Das Geld muss bis 31.12.2026 eingegangen sein, und Überweisungen brauchen um den Jahreswechsel oft einige Bankarbeitstage.
  4. Im Anlageverzeichnis erfassen. Der Bundesschatz muss im Anlageverzeichnis oder in einem eigenen Verzeichnis des Betriebs ausgewiesen sein.
  5. In der Steuererklärung 2026 geltend machen und den Bundesschatz mindestens vier Jahre im Betriebsvermögen halten.

Wer den Gewinnfreibetrag nutzen kann

Er steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu, also aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft:

  • Einzelunternehmer, Gewerbetreibende und neue Selbständige
  • Freiberufler wie Ärztinnen, Architekten, Rechtsanwältinnen oder Steuerberater
  • Gesellschafter einer OG oder KG, im Ausmaß ihrer Gewinnbeteiligung
  • Wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (über 25 %) mit Einkünften aus selbständiger Arbeit

Eine GmbH selbst kann den Gewinnfreibetrag nicht geltend machen, ebenso wenig gibt es ihn für Gehälter oder Kapitalerträge.

Häufige Fragen zum Gewinnfreibetrag

Was passiert, wenn ich den Bundesschatz vor Ablauf von vier Jahren auflöse?

Scheidet der Bundesschatz vor Ablauf der vier Jahre aus dem Betriebsvermögen aus, wird der dafür geltend gemachte investitionsbedingte Gewinnfreibetrag grundsätzlich im Jahr des Ausscheidens nachversteuert. Das Gesetz kennt zwei Ausnahmen. Erstens die Ersatzbeschaffung: Soweit im selben Jahr begünstigte körperliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Betriebsausstattung angeschafft werden, unterbleibt die Nachversteuerung; die bisherige Behaltedauer des Bundesschatz wird ihnen angerechnet. Zweitens die vorzeitige Tilgung: Wird ein begünstigtes Wertpapier vorzeitig getilgt, kann innerhalb von zwei Monaten danach ein anderes begünstigtes Wertpapier angeschafft werden, in dem die ursprüngliche Behaltefrist weiterläuft. Diese zweite Regel setzt eine vorzeitige Tilgung voraus und gilt nicht für jedes Ausscheiden, etwa eine Entnahme ins Privatvermögen. Ob eine selbst beantragte vorzeitige Auszahlung des Bundesschatz darunter fällt, sollte vorher mit der Steuerberatung geklärt werden. In beiden Fällen bringt die Ersatzanschaffung keinen neuen Freibetrag und ist im Verzeichnis als Ersatzbeschaffung auszuweisen.

Kann ich auch einen Bundesschatz mit kurzer Laufzeit verwenden?

Ja. Laut den Einkommensteuerrichtlinien sind Bundesschätze auch mit einer Laufzeit unter vier Jahren begünstigt. Entscheidend ist die steuerliche Behaltefrist: Der Bundesschatz darf vor Ablauf von vier Jahren nicht aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, die Laufzeit muss also so oft verlängert werden, bis die Frist erreicht ist. Bei bundesschatz.at geschieht das durch die automatische Wiederveranlagung, sofern keine Auszahlung beantragt wird. Jede Wiederveranlagung und die durchgehende Zuordnung zum Betrieb sollten nachvollziehbar dokumentiert sein, etwa mit den Abrechnungen aus dem Bundesschatz-Konto und dem Verzeichnis der Wirtschaftsgüter. Die automatische Wiederveranlagung allein garantiert nicht, dass das Finanzamt die Frist als erfüllt anerkennt. Ob das in den Jahren 2027 bis 2029, in denen Wertpapiere nicht mehr begünstigt sind, ohne Weiteres gilt, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Wer sicher gehen will, wählt eine Laufzeit von vier Jahren oder klärt die Frage mit der Steuerberatung.

Was ändert sich ab 2027?

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2026 und vor dem 01.01.2030 beginnen, decken nur noch Sachinvestitionen wie Maschinen oder Betriebsausstattung den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2029 beginnen, sind Wertpapiere laut § 10 Abs 3 Z 2 EStG wieder begünstigt. Bundesschätze, die in einem vor 2027 begonnenen Wirtschaftsjahr für den Freibetrag angeschafft wurden, bleiben davon unberührt: Ihre vierjährige Behaltefrist läuft normal weiter, und die Regeln zur Ersatzbeschaffung und zur vorzeitigen Tilgung gelten laut Übergangsbestimmung (§ 124b Z 496 EStG) auch für sie. Der Grundfreibetrag bis 4.950 € ändert sich nicht.

Gilt das auch bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr?

Maßgeblich ist, wann das Wirtschaftsjahr beginnt. Ein Wirtschaftsjahr, das noch 2026 beginnt, etwa am 01.07.2026, fällt unter die bisherige Regel, sodass Wertpapiere bis zu seinem Ende im Jahr 2027 angeschafft werden können.

Steht der Gewinnfreibetrag auch bei Pauschalierung zu?

Wer den Gewinn pauschal ermittelt, etwa mit der Basispauschalierung oder der Kleinunternehmerpauschalierung, erhält nur den Grundfreibetrag. Der investitionsbedingte Teil setzt eine Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz voraus.

Wie werden die Zinsen des Bundesschatz versteuert?

Die Zinsen unterliegen der Kapitalertragsteuer von 27,5 %, auch wenn der Bundesschatz zum Betriebsvermögen gehört. Ausgezahlt wird am Ende der Laufzeit, die Steuer fällt deshalb einmal auf den gesamten Zinsertrag an.

Senkt der Gewinnfreibetrag auch die Sozialversicherung?

Die Beiträge zur SVS richten sich nach den Einkünften laut Einkommensteuerbescheid, und der Gewinnfreibetrag mindert diese Einkünfte. In vielen Fällen sinken deshalb auch die Beiträge, je nach Höhe des Gewinns und der Höchstbeitragsgrundlage. Der Rechner auf dieser Seite berücksichtigt nur die Einkommensteuer.

Quellen und Stand

  • § 10 EStG 1988 im Rechtsinformationssystem, in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028; Behaltefrist in Abs 3, Ersatzbeschaffung und vorzeitige Tilgung in Abs 5 Z 2 und 3
  • Budgetbegleitgesetz 2027–2028, BGBl. I Nr. 62/2026, ausgegeben am 29.07.2026
  • § 124b EStG 1988, Z 496: Übergangsregel für Wertpapiere aus Wirtschaftsjahren vor 2027
  • Einkommensteuerrichtlinien 2000, Abschnitt 9.1.2.1, Rz 3719 zu Bundesschatzscheinen mit kürzerer Laufzeit und Rz 3720 zur vorzeitigen Tilgung
  • bundesschatz.at: Gewinnfreibetrag, für die Frist, die Eignung des Bundesschatz und die Laufzeit von vier Jahren und einem Tag
  • bundesschatz.at: Häufige Fragen, für Wiederveranlagung und Zinsformel, sowie Details zur vorzeitigen Auszahlung
  • Unternehmensserviceportal: Tarifstufen der Einkommensteuer

Stand dieser Angaben: 02.11.2026.

Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe der Freibetrag zusteht, hängt vom einzelnen Betrieb ab. Verbindlich für den Bundesschatz ist allein bundesschatz.at; Details stehen im Haftungsausschluss.

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